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PGR e-mail Anschrift
Künftig können Sie den Pfarrgemeinderat auch direkt anmailen (Fragen, Anregungen, Kritik, Wünsche usw.), und zwar über
prg@heiliggeist.org
Aktuelle Hinweise des PGR finden Sie unter “Hinweise”
Pfarrgemeinderat…
… bei der Wahl zum PGR wurden folgende Kandidaten gewählt:
Steffen Schleicher, Emil Komo, Joanna Zdrzalek. Mario Schmitt, Christine Simon, Ingrid Bothe und Sabine Keck.
In der konstituierenden Sitzung hat der PGR folgende Kandidaten hinzu gewählt:
Dr. Maximilian Statt, Kirsten Renner und Martin Gromotka
Der Vorstand des PGR besteht aus den Mitgliedern
Christine Simon, Steffen Schleicher und Emil Komo.
Zum Sprecher des PGR ist gewählt worden:
Emil Komo
Der PGR dankt allen Gemeindemitgliedern, welche sich an der Wahl beteiligt haben und bittet darum, seine Arbeit mit Ihrem Gebet zu begleiten.
Bei dieser Gelegenheit dürfen wir darauf hinweisen, dass die Sitzungen des PGR grundsätzlich öffentlich sind.
Gemeinsames Treffen der Pfarrgemeinderäte
Mitte Januar fand das erste Treffen der neuen PGRs statt. Im vollbesetzten Gastraum von Heilig Geist war Zeit, bekannte Gesichter wiederzusehen und neue kennen zu lernen. In Kleingruppen wurde diskutiert und darüber beraten, welche gemeinsamen Ziele in der pastoralen Arbeit in den kommenden vier Jahren im Verbund der drei Kirchengemeinden verfolgt werden sollen. Bei der anschließenden Vorstellung der Ergebnisse zeigte es sich, dass es den Ehren- und Hauptamtlichen gleichermaßen auf eine beständige Seelsorge, einen verstärkten Beziehungsaufbau untereinander, lebendige liturgische Feiern für alle Altersstufen sowie einen verbesserten Informationsaustausch ankommt. Vor diesem Hintergrund zeigt sich eine große Hoffnung und Motivation, gemeinsam eine „lebendige Kirche“ sein zu wollen!
Andrea Weitzel
Pfarrgemeinderat – Was macht der PGR?
Was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat berät und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer über alle wichtigen Fragen, die die Gemeinde betreffen. Hier bestimmen also von der Gemeinde gewählte Vertreter/innen die Geschicke ihrer Gemeinde mit. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.
Der Pfarrgemeinderat ist im Bistum Fulda der Ort, an dem sich der synodale Weg (syn-odos, griech.: gemeinsamer Weg) in der Gemeinde verwirklicht: Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Amtsträger (also der Pfarrer, oder, wenn es keinen Pfarrer gibt, ersatzweise der Leitende Priester und der/die Pfarrbeauftragte) und die von der Gemeinde gewählten Mandatsträger/innen stehen sich im synodalen Dialog gegenüber. Gemeinsam nehmen sie die Verantwortung des gesamten Gottesvolkes für die Sendung der Kirche wahr. Das heißt: Fragen, die wichtig sind für das Gemeindeleben, werden gemeinsam diskutiert, beraten und entschieden. In der Synodalordnung heißt es: „Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder informieren sich gegenseitig als Dialogpartner, beraten über alle Angelegenheiten der Gemeinde, fassen gemeinsam Beschlüsse und tragen gemeinsam Sorge für deren Durchführung.“
Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?
Laut Synodalordnung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Liturgie, vom Besuchsdienst bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Eine-Welt-Arbeit bis zur Ökumene. Eine der wichtigsten Aufgaben des Pfarrgemeinderats ist es, die Schwerpunkte für die pastorale Arbeit in der eigenen Gemeinde setzen. Der Pfarrgemeinderat wird versuchen, Mitstreiter/innen für die jeweiligen Projekte zu gewinnen.
Der Pfarrgemeinderat wählt mindestens zwei seiner gewählten Mitglieder in den Pastoralausschuss. Der Pastoralausschuss entscheidet in bestimmten Bereichen der Pastoral verbindlich für alle Gemeinden im Pastoralen Raum. …
Wie oft trifft sich der Pfarrgemeinderat?
Mindestens vier Sitzungen im Jahr sind verpflichtend, die meisten Pfarrgemeinderäte treffen sich zwischen sechs und acht Mal im Jahr. Die Sitzungen finden in der Regel abends statt und dauern zwischen 1,5 und drei Stunden.
Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor. Um die Palette der Themen und Aktionen in den Griff zu bekommen, werden Ausschüsse gebildet, z.B. zu Liturgie, Bildungsarbeit, Jugend- oder Eine-Welt-Arbeit. In diese Ausschüsse können alle Interessierten berufen werden.
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der gewählten Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Kirchengemeinde, zwischen 6 und 16.
Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Das sind der Pfarrer oder der/die Pfarrbeauftragte und der Leitende Priester, ggf. die Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Diakon, der Kaplan.
Quelle: http://p22137.typo3server.info/index.php?id=71
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